Während der Ankauf der Steuerdaten bereits zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist.