Es gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.


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Die Ergebnisse der letzten Steuerschätzung lassen wenig Hoffnung auf baldige Steuersenkungen nach der Bundestagswahl zu.


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Vom Bundesfinanzministerium kommen einige Klarstellungen zur Steuerbegünstigung von Spenden und Zuwendungen an Stiftungen nach neuem Recht.


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Aufgrund der enormen Nachfrage wurde das Budget für die Abwrackprämie von 1,5 auf 5 Milliarden aufgestockt.


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Neben dem Übgunsleiterfreibetrag gibt es nun auch einen Ehrenamtsfreibetrag, zu dem das Bundesfinanzministerium einige Erläuterungen gibt. Vor allem die Vergütung von Vorständen ohne Satzungsgrundlage kann sich zu einem gefährlichen Bumerang entwickeln.


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Mit einem neuen Gesetz, Druck auf unkooperative Länder und verschärften Kontrollen in Deutschland will der Fiskus möglichst viele Steuersünder entdecken.


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Ein gemeinnütziger Verein kann nicht die für ihn günstige Schätzung des Gewinns aus einem Pfennigbasar verlangen, weil diese Vorschrift nur für echtes Altmaterial gilt.


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Trotz der Rekordverschuldung in diesem und dem nächsten Jahr hält die Politik an der Absicht fest, eine echte Schuldenbremse ins Grundgesetz aufzunehmen.


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Die Änderungen zum Jahreswechsel 2008/09 betreffen vor allem Korrekturen an der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Anpassungen an Europarecht.


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Nur eine unbare Zahlung garantiert, dass das Finanzamt später die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen gewährt.


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