Unternehmensnachfolge und Erbschaft

Sie haben sich meist jahrzehntelang um das Unternehmen gekümmert, es auf Erfolgskurs gehalten, Höhen und Tiefen erlebt, das Familienleben hintenan gestellt. Es kommt unweigerlich der Tag, an dem man sich Gedanken um seine Nachfolge macht. Je eher Sie sich mit der Unternehmensnachfolge auseinandersetzen, um sehr mehr Zeit haben Sie, die richtige Lösung zu finden. Die Regelung der Übertragung weiterer Vermögenswerte in der Familie steht in enger Beziehung zur Regelung der Unternehmensnachfolge.

Im ersten Schritt zur Regelung der Unternehmensnachfolge wird Ausschau nach einem geeigneten Nachfolger gehalten. Wird die Fortführung des Unternehmens durch ein Familienmitglied angestrebt? Wenn kein Familienmitglied bereit ist, dann kann der Nachfolger im Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens gefunden werden. Eine externe Beratung und Unterstützung für die Kandidatensuche ist sehr hilfreich, denn die Unternehmensübergabe belastet emotional sehr. Sie haben viel Herzblut in das Unternehmen gesteckt und sie möchten die größtmögliche Gewissheit haben, dass das Unternehmen in ihrem Sinne erfolgreich fortgeführt und weiterentwickelt wird. Die Suche nach einem Nachfolger, der nicht aus der Familie kommt, kann auch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Ist der potentielle Unternehmensnachfolger gefunden, dann muss die Unternehmensübergabe geplant und umgesetzt werden. Es werden verschiedene Möglichkeiten durchgespielt und untersucht. Soll das Unternehmen auf einmal übertragen werden oder sukzessive? Soll der Unternehmensnachfolger einen noch festzulegenden Kaufpreis bezahlen? Welche Rechte sollen in der Familie verbleiben und welche Rechte sollen an dem Nachfolger abgetreten werden? Muss die Rechtsform für die geplante Form der Unternehmensnachfolge angepasst werden? Die bestehenden Gesellschaftsverträge und das Testament müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Beachten Sie, dass die Regelungen im Gesellschaftsrecht stets Vorrang vor den testamentarischen Verfügungen haben. Weitere Gefahren lauern im Steuerrecht und Erbschaftssteuerrecht. Im Zuge der Unternehmensübertragung kann es zur verdeckten Gewinnausschüttung kommen. Die Wirtschafts- und Steuerkanzlei R + P berät Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten, die Steuerlast im Zuge der Unternehmensnachfolge niedrig zu halten.

Wenn die Vorbereitungen zur Unternehmensnachfolge abgeschlossen sind, können der Termin und die Modalitäten für die Unternehmensübergabe festgelegt werden. Die Verträge werden ausgehandelt, ein möglicher Kaufpreis vereinbart. Wichtig ist auch die Frage der Haftung des alten und des neuen Eigentümers. Der bisherige Eigentümer möchte nicht ewig haften und der neue Eigentümer möchte nicht für Verträge und Verpflichtungen haften, die vor seinem Eintreten eingegangen wurden. Der bisherige Eigentümer sollte den neuen Eigentümer bei Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern und Investoren vorstellen und noch eine bestimmte Zeit dem Unternehmen zur Verfügung stehen.