Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht Einigkeit über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das dem deutschen Fiskus umfangreichere Auskunftsrechte einräumt.