Bei der Aufteilung des Kaufpreises in Anteile für Grund und Boden und Gebäude müssen Sie den jeweiligen Sachwert nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln.
Die auf Ende 2000 befristeten ökologischen Zusatzförderungen nach dem Eigenheimzulagengesetz sind durch Gesetzesänderungen nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden.
Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.