Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.
Ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzukennen ist, hängt davon ab, ob es einem Fremdvergleich standhält. Dazu gehört auch die Abrechnung von Nebenkosten.