Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.