Die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Vertreter einer Bausparkasse oder Versicherung richtet sich nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Auf Druck der Länderfinanzminister soll die Vorsteuerabzugsbeschränkung für gemischt genutzte Fahrzeuge wieder aus dem Jahressteuergesetz 2009 verschwinden.
Erfolgt die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung aufgrund betrieblicher Erfordernisse, dann beschränkt sich die Umsatzsteuerpflicht auf den von den Mitarbeitern getragenen Anteil.