Ist in einer Rechnung nicht der richtige Steuersatz ausgewiesen, hat das für den Rechnungsaussteller oder den Rechnungsempfänger einen teilweisen Steuernachteil zur Folge.
Während der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Immobilienverkäufe nur im notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann, ist die Rückgängigmachung des Verzichts bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung möglich.
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen neben der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie noch weitere Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden.