Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Berufen Sie sich darauf, mehrfach vom Finanzamt per Post verschickte Steuerbescheide und Schreiben nicht erhalten zu haben, müssen Sie beweisen, dass Sie die Post tatsächlich nicht erhalten haben.