Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch einige kleinere Vereinfachungen des Steuerrechts.
Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.