Nach einer Standortverlegung bleibt die Unternehmensidentität gewahrt, wenn der neue Betrieb wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell vergleichbar zum alten Betrieb strukturiert ist.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, hat der Bundesfinanzhof deutlich signalisiert, dass er von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist.
Ein neues Urteil erleichtert die Teilwertabschreibung insbesondere von Gebäuden, da nur noch auf einen Wertprognosezeitraum von fünf Jahren abzustellen ist.