Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.
Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Eilverfahren ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet und vorläufigen Rechtsschutz gewährt.