Die Vergütung eines Arztes für die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten führt nicht zu gewerblichen Einkünften, die eine Gewerbesteuerpflicht zur Folge haben könnten.
Die bestehenden Sonderregelungen, Beihilfen und steuerlichen Erleichterungen sind aufgrund der aktuellen Infektionslage erneut verlängert und teilweise ausgeweitet worden
Wenn das letzte Wirtschaftsjahr eines Betriebs als Rumpfwirtschaftsjahr weniger als zwölf Monate umfasst, hat dies keine Folgen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und der damit verbundenen Sonderabschreibung.
Weil Gewerbemietverträge vor allem durch nachträgliche Änderungen immer wieder formunwirksam werden, soll das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge reduziert werden.
Die Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen hängt für Einnahmen-Überschuss-Rechner vom Tag der Übermittlung der Steuer(vor)anmeldungen ab.