Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 2019 wieder hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Außerdem reduziert sich der Mindestbeitrag für Selbstständige.
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Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln auf die angemeldeten Teilnehmer umzulegen statt nur auf die teilnehmenden Mitarbeiter.
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Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland muss der Arbeitgeber die volle Reisezeit als Arbeitszeit vergüten.
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Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
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Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
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Im kommenden Jahr steht vor allem im Osten eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und anderer Grenzwerte in der Sozialversicherung an.
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Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.
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Die Lieferung einer Sachleistung an die Hausanschrift des Arbeitnehmers ist ein zusätzlicher Sachbezug in Höhe der dafür anfallenden Versandkosten.
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Zum 1. Januar 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn wieder angehoben auf dann voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde.
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Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.
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