Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben.
Ein Telefonunternehmen darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fristen für Rechnungseinwendungen verkürzen, sondern muss deutlich auf die gesetzliche Frist hinweisen.