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Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.


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Eltern sollen künftig bei der Geburt eines Kindes deutlich einfacher Anträge für Kinder- und Elterngeld stellen können, indem Leistungen gebündelt beantragt werden können und Behörden Daten miteinander austauschen.


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Eintrittskarten sind steuerechtlich ein Wirtschaftsgut, bei dem ein Spekulationsgewinn aus dem Weiterverkauf steuerpflichtig ist.


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Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für die Teilnahme an kostenpflichtigen Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragserstattung, die den Sonderausgabenabzug mindern würde.


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Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.


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Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.


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Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.


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Eine Versorgungsleistung, die nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Sonderausgabe steuerlich abziehbar.


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Ein ausbildungswilliges Kind, das aber krankheitsbedingt keine Ausbildung absolvieren kann, ist beim Kindergeld ebenso zu berücksichtigen.


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Die Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt.


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