Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale weiterhin für verfassungsrechtlich bedenklich, womit jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.
Rückwirkend ab 2005 können Arbeitnehmer jetzt ebenfalls eine Einkommensteuererklärung bis zum Eintritt der Verjährung abgeben und sind nicht mehr an die Zweijahresfrist für die Antragsveranlagung gebunden.
Der Vorwegabzug kann auch noch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gekürzt werden, wenn in einem späteren Jahr noch nachträglicher Arbeitslohn ausgezahlt wird.