Entgegen seiner Entscheidung vom letzten Jahr geht das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt doch von einer siebenjährigen Frist für die Abgabe der Steuererklärung von Arbeitnehmern aus.
Erneut verschärft der Bundesfinanzhof die Anforderungen an eine umsatzsteuerliche Organschaft und verlangt jetzt eine direkte Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft.