Die Regeln zu den Unterkunftskosten bleiben abgesehen von einer Beschränkung der ansetzbaren Kosten bei einer langfristigen Auswärtstätigkeit weitgehend unverändert.
Obwohl die ausdrückliche Festschreibung des Abzugsverbots für die Kosten der ersten Berufsausbildung mit einer echten Rückwirkung verbunden ist, halten die Finanzgerichte die Änderung für verfassungsgemäß.
Ob die Regelung zur Progressionsmilderung für eine Abfindung greift, richtet sich nicht nach dem Einkommen der Vergangenheit, sondern nach dem hypothetischen Einkommen ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Der Bundesfinanzhof lässt den Großen Senat entscheiden, ob die Kosten für ein auch teilweise privat genutztes Arbeitszimmer anteilig steuerlich abziehbar sind.
Die Pilotenausbildung ist in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten abziehbar, wenn ihr eine andere Ausbildung vorausgeht, die keine besonderen Anforderungen erfüllen muss.