Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Ob die Rabatte, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten, zum Arbeitslohn gehören oder nicht, erklärt das Bundesfinanzministerium in einem neuen Schreiben.
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.