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Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass eine Steuererklärung auch per Fax wirksam abgegeben werden kann.
Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Das Zollkodexanpassungsgesetz enthält verschiedene Änderungen der Abgabenordnung, die in der einen oder anderen Weise alle Steuerzahler betreffen.
Trotz des gegenteiligen Urteils eines Finanzgerichts hält das Bundesfinanzministerium den Einspruch mit einer einfachen E-Mail weiter für zulässig.
Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Die neuste Steuerschätzung bestätigt im wesentlichen, dass das Steueraufkommen in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen wird.
Weil mit der Abgabe einer Steuererklärung nur eine ohnehin bestehende Verpflichtung erfüllt wird, ist die Abgabe kein verjährungshemmender Antrag.