Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.
Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und können die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Ihren Eltern aus der Finanzierung der Anschaffungskosten aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht erfüllen, steht Ihnen die Eigenheimzulage nicht zu.